Die eigentliche Weiterbildungsmaßnahme wird bei Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden zu 100 % von der Agentur für Arbeit gefördert sofern die Förderung bewilligt wurde, es fallen dafür keine Kursgebühren an. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Agentur für Arbeit. Das Unternehmen muss also nicht in Vorleistung gehen.
Zusätzlich kann ein erheblicher Teil der Lohnkosten (etwa rund die Hälfte des Bruttoarbeitsentgelts) als Zuschuss erstattet werden, sodass über die Laufzeit bis zu ca. 16.000 € pro teilnehmender Person erstattet werden können. Ob und in welchem Umfang die Lohnkosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.